Erleichterungen für Geimpfte und Genesene

In ihrer Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 hat die Bundesregierung für Geimpfte und Genesene auch Lockerungen für den Sport beschlossen.

Personenkreis:
Personen, die
+ eine vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 oder
+ ein positives Testergebnis der Labordiagnostik vorweisen können (Genesung), das mindestens 28 Tage sowie max. 6 Monate zurückliegt oder
+ ein positives Testergebnis (Genesung) nach 6 Monaten in Verbindung mit dem Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung einer Impfstoffdosis gegen COVID 19 (Nachweismöglichkeiten s.u.)

Erlaubt ist:
•    der kontaktlose Individualsport im Freien ohne Beschränkung der Personenzahl.
•    Der kontaktlose Sport im Freien ohne Beschränkung der Gruppengröße für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
•    das Anleiten von Gruppen bis zu fünf Kindern bis 14 Jahren im Freien

Bitte beachten:
Ebenso wie bei privaten Zusammenkünften an denen andere als geimpfte oder genesene Personen teilnehmen, gelten geimpfte Personen und genesene Personen nicht als weitere Person! D.h. eine Kombination aus den bekannten zur Zeit geltenden Regeln und Geimpften und Genesenen ist möglich!

Zur Erläuterung der Nachweispflicht für Genesene schreibt das Ministerium:
„…Als Genesen gilt eine Person mit einem positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate alt ist. Der Nachweis kann grundsätzlich über jedes Dokument (digital oder in Papierform) erfolgen, das eine Personenzuordnung und den Zeitpunkt des positiven PCR-Tests sowie die ausstellende Stelle erkennen lässt. Dies kann zum einen das schriftliche Laborergebnis sein. Ferner ergibt sich die Tatsache einer Positivtestung mit den relevanten Angaben aus der amtlichen Quarantäneanordnung…“

Für alle Personen, die nicht zum oben genannten Personenkreis gehören, gelten weiter die Regelung des Infektionsschutzgesetzes und der CoronaSchVO des Landes NRW. S.a. Informationen des Stadtsportbundes Duisburg e.V. 20/21.