Corona Ticker: Einschränkungen (Updates)

Kurzinfo (Auszug, nur das für uns relevante) von Duisburg Sport:

In der neuen CoronaSchVO, die ab dem 16. Dezember 2020 (bis zum 10.01.2021) in Kraft tritt gibt es weitere Einschränkungen für den Sport:

1. Der Sportbetrieb auf und in ALLEN Sportanlagen ist unzulässig. Das bedeutet, dass ab sofort auch der (bisher noch erlaubte) Individualsport (z.B. Segeln etc.) verboten ist. Vereinseigene Sportanlagen müssen schließen.

4. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen ist unzulässig.

Nach Rücksprache mit DuisburgSport und dem Ordnungsamt dürfen Sportanlagen der Vereine in Duisburg NUR geöffnet werden für: Grünflächenarbeiten, Sicherung des Equipments, z.B. Kranen der Segelboote, Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Vereinsgremien.

Hierbei sind die gültigen Hygiene- und Abstandsvorschiften zwingend einzuhalten!

Möglich bleiben (s. §§ 2 und 9 der CoronaSchVO)
1. Sporttreiben allein oder mit insgesamt maximal zwei Personen oder von Personen eines Hausstandes mit zusätzlich einer weiteren Person im öffentlichen Raum bzw. in freier Natur ohne Anleitung. Kinder bis einschl. 14 Jahren werden nicht mitgezählt, dürfen aber auch nicht aus mehr als zwei Haushalten stammen. (s. Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg, gültig ab 16.12.2020)

Gruß Euer Vorstand (rk)