Corona Ticker: Einschränkungen (Updates)

Alle Veranstaltungen und Regatten für 2020 werden bis auf weiteres abgesagt.

Entsprechend der Corona SchVO (gültig ab 02.11.2020) gilt: Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig.

Punkt 1.: Unter Individualsport wird die selbstorganisierte, individuell betriebene Sportausübung verstanden. Ausgeschlossen ist jeglicher Kontaktsport. 
Der Individualsport in geschlossenen Räumlichkeiten, z. B. in Sporthallen, Gymnastikräumen oder ähnlichen Funktionsräumen, ist nicht gestattet.

Somit ist organisierter Trainings- und Sportbetrieb nicht gestattet, ebenso wie die Ausübung von Mannschaftssport. In Duisburg darf der Individualsport im öffentlichen Raum ausgeübt werden. Die Abstandsregeln gemäß Paragraph 2 der Corona SchVO sind in jedem Fall einzuhalten.

Zulässig ist der Individualsport alleine, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstands, jedoch begrenzt auf zehn Personen.

Punkt 2  Ausnahmen:

Die Sportanlagen der Vereine dürfen geöffnet werden für

+ pflegerische Sport- und Grünflächenarbeiten
+ Herausholen der Sportgeräte für den Individualsport, z.B. Kanu, SUP
+ Sicherung des (Sport)Equipments, z.B. Kranen der Segelboote
+ Sitzungen offizieller Vereinsgremien
+ Durchführung von Verwaltungsarbeiten

Hierbei sind die gültigen Hygiene- und Abstandsvorschiften zwingend einzuhalten! Grundsätzlich bleibt bestehen, dass die Gemeinschaftsräume, Dusch- und Umkleideräume geschlossen bleiben!

Der Vorstand weist ausdrücklich darauf hin, dass das Clubgelände ausschließlich zu den unter Punkt 2. aufgeführten Ausnahmen betreten werden darf.

Nutzung der Clubräume, Kaffeeklatsch am Grillplatz oder auf den Stegen sind untersagt.

Bleibt Gesund, Euer Vorstand