Corona Ticker: Einschränkungen (Updates)

Aktuelle Informationen zum Thema Corona / Corvid19:

Update 06. April 2020: Liebe Mitglieder, nach wie vor versuchen wir, das Clubgelände offen zu halten, solange sich jeder eigenverantwortlich und verantwortlich für andere Clubmitglieder verhält. Aus gegebenem Anlass wollen wir Euch aber noch einmal darüber informieren.

Die Stadt Duisburg hat am 18.03.2020 / 16.40 Uhr keine „Empfehlung“, sondern eine „Allgemeinverfügung“ ausgesprochen. (Auszug:) Hinweise zur neuesten Allgemeinverfügung zur Schließung / Öffnung sowie Zeiten an Wochenenden Das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg weist unter Hinweis auf die Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, die aktuelle Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg sowie die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes darauf hin, dass die nachfolgend genannten Betriebe, Einrichtungen und Begegnungsstätten geschlossen haben müssen und der Betrieb somit verboten ist:

– Jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, Sport- und Freizeiteinrichtungen.

– Alle Veranstaltungen sind untersagt. Das schließt grundsätzlich auch Verbote für Versammlungen unter freiem Himmel oder Demonstrationen ein.

Dies bedeutet, dass eine Allgemeinverfügung als eine Einzelfallentscheidung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts anzusehen ist, welche von einer Behörde getroffen wird und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.

Für uns als Mitglieder des DKSC bedeutet dies:

– Das Clubhaus sollte nicht betreten werden, gleiches gilt für Segel- und Kanuhalle. Wir können nicht sicherstellen das es z.B. in Umkleiden oder Duschen zu Infektionen kommen kann. Jegliche Versammlungen/Aufenthalt im Clubhaus sind zu unterlassen. Das Restaurant hat geschlossen.

– Segeln, Kanufahren, SUP oder Kranen von Booten ist nur unter Wahrung der Kontaktverbotsregelung des Landes NRW möglich. Also ausschließlich mit einer weiteren Person des eigenen Haushalt. Wer beim Kranen weitere Hilfe benötigt, muss aktuell warten.

– Auf dem Gelände/Stegen ist der Abstand von 1,5m zu jeglichen anderen Personen zu wahren.

Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vorstand vor das Clubhaus/Gelände ganz zu schließen. Dies gilt zunächst bis zum 19. April 2020, wir werden ständig auf der Webseite über aktuelle Veränderungen berichten.

Info: In Nordrhein-Westfalen gilt bereits seit vergangener Woche ein Bußgeldkatalog für Verstöße gegen das Kontaktverbot. Wer sich mit mehr als zwei Personen trifft, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, muss mit 200 Euro Bußgeld rechnen.

Bleibt Gesund // Euer Vorstand