Sportbootführerschein Binnen 2013

Wer in Duisburg einen Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen) machen möchte kann dies ab Januar 2013 wieder bei uns tun.

Bei dem Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen) handelt es sich um den amtlichen Sportbootführerschein zum Führen eines Sportfahrzeugs auf Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu nicht gewerblichen Zwecken. Es wird unterschieden, ob der Inhaber ein Motorboot oder ein Segelboot führen darf. Ab einer Leistung an der Schraube von mehr als 3,68 kW (5 PS) ist der SBF Binnen (Motor) Pflicht. (Ab 01. September 2012 wird die ohne Führerschein erlaubte Motorleistung deutlich erhöht: Zukünftig sind bis zu 15 PS möglich. Gleichzeitig sinkt das Mindestalter von 18 auf 16 Jahre.) Der Führerschein berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer Länge über alles (Lüa) ohne Ruder und Bugspriet von unter 15 Meter. Seit dem 1. Mai 2012 entfällt der Sportbootführerschein Binnen für das Surfbrett ersatzlos. Der Erwerb ist nicht mehr vorgesehen. Auf den Binnenschifffahrtstraßen ist zum Führen von Segelsurfbrettern künftig kein Führerschein mehr erforderlich. Die bisher in Berlin bestehende besondere Fahrerlaubnispflicht entfällt.

Für Segelboote ohne Motor gibt es in Deutschland keine bundesweit geregelte Führerscheinpflicht. Landesrechtlich geregelte Führerscheinpflichten gibt es – auch außerhalb von Bundeswasserstraßen, etwa auf Binnenseen – zum Beispiel für die Gewässer in Berlin (ab 3 m² Segelfläche) und im Bundesland Sachsen (ab 6 m² Segelfläche). Für den Bodensee ist ab 12 m² Segelfläche das Bodenseeschifferpatent D vorgeschrieben. Im Übrigen ist es Sache der Eigentümer (z. B. Stadtverwaltung) eines Gewässers, eine Führerscheinpflicht zu erlassen. Außerdem verlangen viele gewerbliche Bootsverleiher die Vorlage des Führerscheins. (Quelle: Wikipedia)

Anmeldung und Kostenübersicht hier als PDF downloaden.